+41 79 669 669 2

FAQ

Hier haben wir eine umfassende Sammlung von Informationen und detaillierten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden zusammengestellt. Wir haben uns bemüht, alle Aspekte unseres Serviceangebots abzudecken, von der Reservierung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass du alle Informationen erhältst, die du benötigst. Unser Ziel ist es, dir eine klar verständliche und hilfreiche Ressource zur Verfügung zu stellen, um eventuelle Unsicherheiten auszuräumen und dir ein reibungsloses Miet-Erlebnis zu ermöglichen.

Du erhältst spätestens 12h. vor der Buchung eine SMS mit allen Informationen zu deiner Buchung. Darin ist der Schlüsselcode, Standort und wichtige Informationen enthalten.

Du kannst mit TWINT, MasterCard, VISA, Apple-Pay oder Google-Pay bezahlen. Es können keine physischen Kreditkarten akzeptiert werden. Zahlungen über MasterCard, VISA, Apple-Pay oder Google-Pay erheben wir 3% Transaktionsgebühren, nähere Informationen sehen Sie auf unsere AGBs. 

Wir bieten bereits mehr Kilometer als die Konkurrenz an. Solltest du dennoch mehr brauchen, kannst du im Reservationsformular 50, 100, 200 oder 400km pro Tag mit Pauschalpakete dazukaufen.

Wir bieten bereits mehr Kilometer als unsere Wettbewerber. Wenn Sie noch mehr benötigen, können Sie das als Zusatzoption im Buchungsformular buchen.

Nein, wir akzeptieren keine Zahlung per Karte. In Kürze können Sie bei der Reservierung auch mit Kreditkarte bezahlen. Sie ist nun nach Abschluss der Buchung fällig. Die Zahlung muss in bar erfolgen oder kann mit TWINT überwiesen werden.

Ganz genau! Sie können Ihr Auto kostenlos auf dem Parkplatz abstellen, auf dem der Lieferwagen geparkt ist.

Bei Unfällen und Schäden muss der Vermieter sofort unter 079 669 66 92 informiert werden. Füllen Sie den Unfallbericht aus und übergeben Sie ihn dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Bei unklarem Verschulden, Personenschäden, Wildschäden und Diebstahl ist ein Polizeirapport zu veranlassen. Der Selbstbehalt in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt CHF 1’500.- pro Schadenfall (dies beinhaltet Schäden an anderen Sachen und Fahrzeugen sowie am gemieteten Fahrzeug).

Der Wagen muss immer sauber und mit vollem Tank verlassen werden. Wir bitten Sie, den Lagerbereich wieder zu reinigen und Ihren Abfall selbständig zu entsorgen.

Ja, im Falle eines Unfalls haben Sie einen Selbstbehalt von CHF 1’500,-, den der Mieter selbst zu tragen hat.

Ja, Sie können ohne weiteres in EU-Mitgliedstaaten fahren. Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung von SUBITOBUS.

Alle unsere Fahrzeuge sind teilkaskoversichert. Der Selbstbehalt in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt CHF 1’500.- pro Schadenfall (dies beinhaltet Schäden an anderen Sachen und Fahrzeugen sowie am gemieteten Fahrzeug). Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters sind nicht mitversichert. Bitte beachten Sie: Die Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüsseln, Felgen, Aufbauten, die durch unvorsichtigen oder unsachgemässen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.

Alle unsere Lieferwagen können mit dem Kat. B Ausweis gefahren werden.

Wenn Sie Verspätung haben, müssen Sie SUBITOBUS per WhatsApp informieren und um eine kostenpflichtige Verlängerung bitten. SUBITOBUS bestätigt Ihnen die Verlängerung via SMS, wenn dies möglich ist. Verlängerungen kosten pro Stunde Fr. 25. Die Kosten müssen gleich nach Rückgabe bezahlt werden.

  1. Informieren Sie sofort SUBITOBUS über den Schaden.
  2. Dokumentieren Sie den Schaden. Wenn möglich, machen Sie Fotos oder Videos, um den Zustand des beschädigten Gegenstandes oder der Einrichtung zu zeigen.
  3. Bieten Sie an, für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Artikels zu zahlen, oder informieren Sie Ihre Versicherung, falls der Schaden durch Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
  4. Abhängig von den spezifischen Regeln oder der Politik von SUBITOBUS, müssen Sie möglicherweise einen formellen Bericht oder eine Erklärung über den Vorfall einreichen.