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Mietbedingungen

1 BEDIGUNGEN

Unsere gesamte Fahrzeugflotte kann von Personen mit einer Fahrerlaubnis der Kategorie B gesteuert werden. Bevor eine Miete vereinbart wird, benötigen wir eine Kopie Ihres Führerscheins, die entweder online hochgeladen oder uns per WhatsApp übermittelt werden kann. Die Zahlung erfolgt ausschliesslich über TWINT-Überweisung. Wir erheben keine Kaution und bitten um Verständnis, dass die Zahlung vor dem Beginn der Mietzeit im Voraus zu leisten ist. Sollte ein zweiter Fahrer das gemietete Fahrzeug führen, ist es notwendig, dass die ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» darüber informiert wird. Für jeden zusätzlichen Fahrer wird eine Gebühr von CHF 35.00 erhoben.

VERSICHERUNG

Im Mietvertrag der ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» ist eine Teilkaskoversicherung inbegriffen. Der Selbstbehalt für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt CHF 1’500 pro Schadensfall. Dies umfasst Schäden an anderen Gegenständen und Fahrzeugen. Bitte beachten Sie, dass Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters nicht durch diese Versicherung abgedeckt sind. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, die gemieteten Fahrzeuge auf Rennstrecken zu fahren, Abschlepp- oder Prüfungsfahrten durchzuführen (ohne ausdrückliche Erlaubnis unsererseits) oder das Fahrzeug an Dritte weiterzuvermieten. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, dem Unterboden, Autoschlüsseln, Felgen und Fahrzeugaufbauten, die durch unsachgemässe oder unvorsichtige Nutzung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe des Fahrzeugs entstehen, fallen in die Verantwortung des Mieters.

3 TREIBSTOFFKOSTEN

Alle Fahrzeuge der ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» werden vollgetankt übergeben und müssen ebenso vollgetankt zurückgegeben werden. Es ist entscheidend, dass der richtige Kraftstoff für das jeweilige Fahrzeug verwendet wird. Bei Schäden, die durch eine falsche Betankung entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Bitte beachten Sie, dass der Treibstoff nicht im Mietpreis enthalten ist. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs bitten wir um Vorlage einer Tankquittung oder Fotos vom Armaturenbrett via WhatsApp zu senden. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben werden, wird dem Mieter der fehlende Tankinhalt zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.

4 MIETFAHRZEUGE

Die ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» behält sich das Recht vor, die Reservierung auf ein Fahrzeug eines anderen Herstellers der gleichen Kategorie umzustellen, sollte das ursprünglich gewünschte Modell nicht verfügbar sein. Es ist zu beachten, dass eine Reservierung noch keinen verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und der SUBITOBUS.CH begründet. SUBITOBUS.CH hat das Recht, eine Vermietung nach eigenem Ermessen abzulehnen.

5 HAFTUNG

Die ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» übernimmt keine Haftung für Unannehmlichkeiten und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter trägt die volle Verantwortung, auch wenn das Fahrzeug an Dritte überlassen oder von Mitfahrern genutzt wird. Zudem haftet der Mieter für selbst verursachte Defekte am Mietfahrzeug, beispielsweise durch Überlastung, Beschädigung der Kupplung, Reifen und dergleichen. Sollte der Mieter einen anderen Pannendienst als den von Intertour Winterthur auswählen, trägt der Mieter die hierfür entstehenden Kosten. Der Mieter haftet auch für alle unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise unsachgemässe Abfallentsorgung und dergleichen. Es ist daher in höchstem Masse wichtig, die Vorschriften zur Nutzung des Fahrzeugs einzuhalten.

6 ABHOLUNG UND RÜCKGABE

Zum vertraglich vereinbarten Rückgabetermin wird das Fahrzeug von unserem Personal am Ort der Abholung sorgfältig inspiziert. Daher bitten wir Sie, uns proaktiv über jegliche Schäden, Mängel und andere aussergewöhnliche Ereignisse zu informieren. Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, bei der Abholung sowie nach der Rückgabe des Fahrzeugs Fotos zur Dokumentation des Fahrzeugzustandes anzufertigen und diese per WhatsApp an uns zu senden. Sollten bei der Inspektion nach der Rückgabe neue Schäden festgestellt werden, werden diese dem Mieter zugeordnet und entsprechend als Schaden vermerkt. Der Mieter haftet in diesem Fall für die anfallenden Kosten. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs oder eine geringere Anzahl an gefahrenen Kilometern nicht zu einer Reduzierung der Mietkosten führt. Des Weiteren muss das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem sauberen Zustand sein.

6 ANNULLIERUNG DER RESERVATION

Stornierungen einzelner Reservierungen sind kostenfrei, sofern sie innerhalb von 48 Stunden schriftlich oder über unser Buchungssystem vorgenommen werden. Sollte die Stornierung nicht fristgerecht erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Buchungsbetrags fällig. Bei fehlender schriftlicher Stornierung ist der gesamte Betrag der Buchung zu entrichten.

7 VERTRAGSAUFLÖSUNG

Das Mietverhältnis kann unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung vonseiten der ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» beendet werden: Dies gilt, wenn der Mieter gegenüber der ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» falsche Angaben macht, im Falle von Zahlungsverzug oder der Eröffnung eines Konkursverfahrens. In jedem Fall der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur sofortigen Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet. Darüber hinaus behält sich die ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» das Recht vor, das Fahrzeug eigenhändig zurückzuholen, auch wenn es sich auf Privatgrund befindet. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Mieter persönlich zu tragen.

8 VERTRAGSVERLÄNGERUNG

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausschliesslich mit der vorherigen Zustimmung der ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» und vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die ONA Group GmbH «SUBITOBUS.CH» behält sich das Recht vor, eine Verlängerung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte der Kunde die Mietzeit überschreiten oder das Fahrzeug verspätet zurückgeben, wird eine Gebühr von CHF 25.00 pro zusätzliche Stunde erhoben.

9 MIETZINS

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt vor oder nach der Mietzeit „spätestens bei der Rückgabe des Mietfahrzeuges (Nur bei Firmenkunden)“, der Mietbetrag ist dann sofort über TWINT oder Kreditkarte zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung des Mietbetrages berechnen wir CHF 20.00 für Rechnungsstellung/Zahlungserinnerung. Wird die Rechnung nicht bezahlt, wird eine sofortige Betreibung mit einer Verwaltungsgebühr von CHF 200.00 durchgeführt. Zahlungen über Kreditkarte, Apple-Pay und Google-Pay sowie Paypal, erheben wir eine Transaktionsgebühr über 3%.

10 UMTRIEBSENTSCHÄDIGUNG

Für die Weiterleitung von Bussen innerhalb der Schweiz, erheben wir eine Gebühr von CHF 20.00 und ins Ausland erheben wir eine Gebühr von CHF 50.00. Sollte das Fahrzeug falsch geparkt worden sein, berechnen wir eine Gebühr von CHF 25.00 für das korrekte Einparken. Für den Fall, dass eine Rechnung nicht beglichen wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 erhoben. Wenn das Mietfahrzeug nicht gereinigt zurückgegeben wird, berechnen wir eine Reinigungsgebühr von CHF 60.00 pro Stunde, wobei ein Mindestbetrag von CHF 60.00 anfällt.

11 SPEZIALAUSRÜSTUNG DER FAHRZEUGE

Das gemietete Fahrzeug kann mit einer Crash-Box, einem Restkilometerzähler oder einem GPS ausgestattet sein. Der Mieter stimmt der Nutzung dieser Daten im Falle von Unfällen, zur Gewährleistung der Fahrzeugsicherheit und bei Unstimmigkeiten zu. Es ist wichtig zu beachten, dass in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Gesetze bezüglich des mitzuführenden Zubehörs gelten. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.

12 UNFÄLLE/ REPARATUREN TECHNISCHER DEFEKTE

Nicht versichert und nicht erlaubt sind: Fahrten abseits öffentlicher Strassen und im Gelände, Fahrten ausserhalb Europas, Fahrten ohne den erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen und Autorennen. Schäden, die durch Trunkenheit (mit mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt), unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten verursacht werden, sind ebenfalls nicht versichert. Ebenso sind Schäden, die durch Missachtung der Mindesthöhe, Geschwindigkeitsüberschreitung, fahrlässiges Verhalten, während Unruhen aller Art und durch kriegerische Ereignisse entstehen, nicht versichert.

ONA Group GmbH
Winterthur, 5. Mai 2022

Letzte Änderung am 01. März 2024